Mit Rembourskredit [rãbu:r-] bezeichnet man im Bankwesen die Form des Akzeptkredits, dessen Grundlage ein grenzüberschreitender Warenhandel ist. Damit bezeichnet man vor allem die Mitwirkung einer Bank an der Begleichung von einem überseeischen Warengeschäft, das in einigen Fällen mit der Kreditgewährung, dem hier erläuterten Rembourskredit, gekoppelt ist. Allgemeines Die Mitwirkung einer Bank bei der Bezahlung eines […]
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