Bei dem Kreditwesengesetz (kurz KWG) handelt es sich um ein deutsches Gesetz, dessen Zweck in der Marktordnung und Marktregulierung des Kreditwesens besteht. Das Kreditwesengesetz gilt für Finanzdienstleistungsinstitute und Kreditinstitute (vgl. § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 1a S.1, Abs. 1b). Die Hauptzwecke des Kreditwesengesetztes sind: – die Erhaltung und Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft […]
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